• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    10.11.2017

Frequenzvergabeverfahren 2018: Telekomregulator informiert zum Status quo und über nächste Schritte

In den nächsten Wochen und Monaten fallen weitreichende Entscheidungen hinsichtlich der Vergabe des 5G-Pionierbandes 3400-3800 MHz. Vor diesem Hintergrund ist es der österreichischen Regulierungsbehörde ein Anliegen, die Öffentlichkeit zu wesentlichen Etappen zu informieren.


Zusammenarbeit Regulierungsbehörde mit Sektor: transparent, intensiv und dialogorientiert

In der laufenden Vorbereitung der Frequenzvergabe wurde dem Wunsch des Sektors nach einer transparenteren Vorbereitung der Vergabe maximal entsprochen. Bislang fanden zwei Konsultationen zu technischen Fragen bzw. zum Ausschreibungsdesign, Stakeholder-Hearings mit der Industrie sowie eine Informationsveranstaltung statt. In nächster Zeit folgen Anhörungen im Rahmen des Frequenzvergabeverfahrens vor der Regulierungsbehörde sowie – falls erforderlich – eine weitere Konsultation. „Ein offener und qualitativ hochwertiger Austausch mit dem Sektor und die angemessene Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten ist uns dabei besonders wichtig“, betont Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.


Welche Ziele verfolgt die Regulierungsbehörde mit der Vergabe?

Grundlage jeder Vergabe ist zunächst die Festlegung der mit der konkreten Vergabe verbundenen Ziele durch die Regulierungsbehörde. Diese erfolgt nicht freihändig sondern auf Basis klarer gesetzlicher Bestimmungen. Zentral sind die Rechtssicherheit der Vergabe, die effiziente Nutzung der Frequenzen, die Absicherung von Wettbewerb und Innovation sowie bestmögliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft. Die Maximierung des Erlöses ist kein Vergabeziel – der Preis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. „Unser Ziel ist es, durch die Vergabe den Marktwert der Frequenzen fair zu bestimmen,“ sagt Gungl.


Was wird vergeben?

Im Rahmen der anstehenden Vergabe gelangt hochfrequentes Spektrum mit ver-gleichsweise ungünstigeren Ausbreitungseigenschaften auf den Markt. Das Spektrum hilft einerseits den Mobilfunkern dabei, hohe Bandbreiten (insbesondere in urbanen Gebieten) anzubieten. Andererseits kann es von regionalen Anbietern genutzt werden, um Breitbandkunden in Randlagen zu versorgen und somit dem Ziel eines Internetzugangs für alle, auch in benachteiligten Regionen, auch zukünftig zu entsprechen. Mit 390 MHz an Spektrum gelangt eine im Vergleich mit vergangenen Vergaben wesentlich größere Bandbreite zur Vergabe, die grundsätzlich geeignet sein sollte, die Anforderungen aller Marktteilnehmer ausreichend zu befriedigen.


Streitfrage: Vergabe national oder regional?

Detaillierte Auswertungen der Stellungnahmen zur Konsultation werden von der Behörde in den nächsten Wochen veröffentlicht. So viel sei aber bereits jetzt gesagt: An der Konsultation haben sich 15 Unternehmen und Organisationen beteiligt. Nahezu alle Teilnehmer haben Interesse an den Frequenzen angemeldet. Die Konsultation hat gezeigt, dass es gravierende Auffassungsunterschiede nicht nur zwischen regionalen Breitband-Anbietern und Mobilfunkern gibt, sondern auch zwischen Betreibern gleichen Typs. So vertreten manche die Auffassung, dass die Frequenzen national vergeben werden sollten. Andere sind wiederum der Meinung, dass Regionen als Lizenzgebiete festgelegt werden sollten.


Uneinigkeit bei Vergaberegeln

Auch die Frage nach dem geeigneten Auktionsdesign spaltet die Konsultationsteil-nehmer: Ein Teil – darunter auch Mobilfunkbetreiber – bevorzugt bei regionalen Nutzungsrechten das Verfahren, das in den letzten beiden Auktionen eingesetzt wurde. Es gibt aber auch Widerstand gegen dieses Auktionsverfahren.

Bei Vergabe bundesweiter Nutzungsrechte gibt es einen stärkeren Konsens, allerdings schließt eine bundesweite Vergabe die Teilnahme regionaler Breitband-Anbieter aus und kann zur Folge haben, dass Breitband-Kunden in ländlichen Gebieten ihren Anschluss verlieren.

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