• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    14.09.2012

RTR stellt klar: Betreiber können Umwidmung der aktuell genutzten 1800-MHz-Frequenzen für LTE beantragen – Spielball klar bei Betreibern!

Die von den österreichischen Mobilfunkbetreibern derzeit genutzten 1800-MHz-Frequenzen sind zwar für GSM gewidmet, allerdings besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Refarming einzubringen. „Es steht daher jedem Betreiber – auch T-Mobile – frei, einen Antrag auf Refarming der aktuell genutzten 1800-MHz-Frequenzen zu stellen. Das bedeutet, die Frequenzen würden – vorbehaltlich der Zustimmung der Telekom-Control-Kommission (TKK) – 'umgewidmet' werden und wären damit für LTE nutzbar. Der Spielball liegt hier allerdings eindeutig bei den Betreibern“, stellt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, zur kolportierten Kritik an der Vorgangsweise der Regulierungsbehörde klar.

Frequenzen aus den Bereichen 800, 900 und 1800 MHz werden 2013 technologieneutral vergeben

Da an der geplanten Übernahme von Orange durch H3G sowie von YESSS! durch die A1 drei der vier aktiven Mobilfunkbetreiber unmittelbar beteiligt sind, könnte die Ausschreibung der Frequenzen zum jetzigen Zeitpunkt den Ausschluss zumindest eines der an der Fusion beteiligten Unternehmen vom Vergabeverfahren zur Folge haben. Damit würde ein zentrales Ziel jeder Frequenzvergabe verletzt werden, nämlich die Sicherstellung nachhaltigen Wettbewerbs durch die Vergabe von Frequenzen an wettbewerblich unabhängige Betreiber. Für die TKK ist zum jetzigen Zeitpunkt noch immer nicht abschätzbar, ob der Zusammenschluss seitens der zuständigen Wettbewerbsbehörde genehmigt werden wird. 

Mobilfunkmärkte sind Märkte mit hohen bis unüberwindbaren Marktzutrittsschranken. Der Markteintritt ist in der Regel nur in Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen möglich. Auf einem solchen Markt kann die Reduktion von vier auf drei Anbieter negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Vor diesem Hintergrund würde der frühzeitige Ausschluss eines potenziellen Mobilfunkbetreibers vom Vergabeverfahren das Ziel, nachhaltigen Wettbewerb sicherzustellen, konterkarieren. Zudem möchte die TKK die Möglichkeit einer dahingehenden Prüfung offenhalten, ob eine Genehmigung der Zusammenschlüsse eine Anpassung der Ausschreibungs- und Nutzungsbedingungen erforderlich macht. Daher hat die TKK beschlossen, vom ursprünglichen Zeitplan abzuweichen und Frequenzen aus den Bereichen 800, 900 und 1800 MHz erst 2013 zu vergeben.

Im Bewusstsein darüber, dass die Verschiebung der Vergabe Verzögerungen bei der Einführung von LTE insbesondere in ruralen Gebieten mit sich bringt, vertritt die TKK aber die Ansicht, dass die mit einer moderaten Verschiebung des Frequenzvergabeverfahrens verbundenen volkswirtschaftlichen Nachteile geringer zu bewerten sind als die Nachteile einer möglichen Reduktion des Wettbewerbs.

Informationen zum Frequenzvergabeverfahren 800/900/1800 MHz sind auf der Website der RTR-GmbH unter folgendem Link abrufbar:

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