• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    21.02.2018

Wir machen 5G möglich! RTR startet in die Zielgerade zur ersten 5G-Frequenzauktion

Die Vorbereitungen für die Auktion der beiden 5G-Pionierbänder im Frequenzbereich 3,4–3,8 GHz gehen in den Endspurt. Heute startet die dritte und letzte Konsultation zu den beiden Entwürfen der Ausschreibungsunterlagen und der Auktionsregeln.

Nach bisher zwei Konsultationen und einer Anhörung sind die Bedingungen für die geplante Vergabe im Herbst beinahe fertig. „In dieser letzten Runde soll gemeinsam mit den Interessenten und der Branche der Feinschliff vorgenommen werden“, sagt Johannes Gungl, der Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR). „Ich lade im Auftrag der Vergabebehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) alle Beteiligten zum Dialog ein“, fügt Gungl hinzu.

Die TKK fixierte in ihrer vergangenen Sitzung Bedingungen, die nun zur Konsultation mit den potenziellen Bietern und der Branche stehen.


Fairer Wettbewerb bis in die Regionen

„Der neue Mobilfunkstandard 5G mischt die Karten am Markt neu. Mit ihm sind richtig schnelle mobile Internetverbindungen möglich, was dem Datenhunger der Nutzerinnen und Nutzer sehr zugute kommt“, freut sich Gungl. 5G bringt aber nicht nur neue Möglichkeiten für die Industrie: „Auch Energieversorger, die ihr Produktportfolio erweitern wollen, oder regionale Internetanbieter interessieren sich dafür. Sie wollen etwa den Kundinnen und Kunden sogar im entlegensten Tal extrem schnelles Internet bieten können.“ Aus diesen Gründen und um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, entschied sich die TKK, die 5G-Frequenzen regional zu gliedern. So können einerseits die großen Betreiber für ein Paket an Frequenzen bieten und eine bundesweite Netzabdeckung erhalten. Andererseits können gleichzeitig neue oder bereits bestehende lokale Breitbandanbieter Frequenzen in ihrer Region erstehen.


Sicherung des Wettbewerbs

Damit nicht ein Bieter allein den Großteil der Frequenzen kaufen und Mitbewerber vom Markt verdrängen kann, wird die Höchstmenge an zu erwerbenden Frequenzen beschränkt. In dieser Konsultationsphase schlägt die TKK also „Spektrumskappen“ von 140 bis 160 MHz vor. Die Menge ist abhängig von Region sowie Betreiber und wird in der Konsultation zur Diskussion gestellt.

Um ein Horten von Frequenzen zu verhindern und die effiziente Nutzung sicher zu stellen, setzte die TKK Versorgungsauflagen fest. „Je nach zugeteilter Frequenzmenge und Region muss ein erfolgreicher Bieter bis zu 1.000 Standorte mit 5G versorgen. Die Hälfte davon bis Mitte des Jahres 2020, um 5G rasch an die Nutzerinnen und Nutzer zu bringen“, erläutert Gungl.

Bei den Mindestgeboten orientierte sich die TKK an nationalen und internationalen Vergleichswerten. „Bei 5G ist Österreich aber Vorreiter. Dementsprechend groß ist die Unsicherheit über den wahren Wert der Frequenzen. Darum wurden die Mindestgebote vorsichtig und mit Bedacht gewählt“, sagt Gungl. „Den tatsächlichen Marktpreis kann aber nur der Mechanismus einer Auktion bestimmen, denn dort werden sich Angebot und Nachfrage treffen.“ Die Summe der Mindestgebote aller zur Verfügung stehenden Frequenzen beträgt derzeit rund 30 Millionen Euro.


Wie läuft die Auktion ab?

Um allen die gleichen Chancen für den Erwerb von 5G-Frequenzen zu bieten, wird es diesmal ein anderes Auktionsformat geben. Die „Einfache Clockauktion“ ist, wie der Name schon sagt, einfach in der Durchführung und transparent hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen der Bieter. Sie steht auch im Einklang mit den Vergabezielen und den bisherigen Inputs aus den Konsultationen. Jede Frequenzzuteilung läuft für knapp 20 Jahre, somit bis Ende 2039.


Der Zeitplan

Die TKK wird nach Abschluss der Konsultation und der Anhörung die finalen Ausschreibungsunterlagen beschließen. Wenn der Infrastrukturminister sie genehmigt, können sie aller Wahrscheinlichkeit nach im Mai veröffentlicht werden. Die eigentliche Versteigerung findet voraussichtlich im Herbst statt.


Wir sind Vergabe-Experten

„Die RTR führte im Auftrag der TKK seit 1999 bereits mehr als 20 Vergabeverfahren erfolgreich durch“, unterstreicht Gungl und fügt hinzu: „Ich bin stolz auf mein Team aus Expertinnen und Experten.“

Die Dokumente der Konsultation sind auf der RTR-Webseite veröffentlicht: https://www.rtr.at/de/inf/Konsult_5GAuktion2018_2

Stellungnahmen sind bis 15. März 2018 per E-Mail an tkfreq@rtr.at unter Bezugnahme auf „F 7/16“ zu senden. Das vorgefertigte Deckblatt dafür ist im Konsultationsdokument als Anlage 1 zu finden.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.