• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    31.07.2012

TKK genehmigt Beteiligung der Unternehmensgruppe von Carlos Slim an der A1 Telekom Austria AG

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in ihrer Sitzung vom 30. Juli 2012 die Zustimmung zur Beteiligung der Unternehmensgruppe von Carlos Slim an der A1 Telekom Austria AG gegeben. Gemäß Telekommunikationsgesetz bedürfen wesentliche Änderungen der Eigentümerstruktur von Unternehmen, denen Mobilfunkfrequenzen zugeteilt wurden, der Genehmigung durch die TKK.

Die Regulierungsbehörde hatte beim Antrag der A1 Telekom Austria AG zu prüfen, ob es durch die Beteiligung zu einer Änderung der Frequenznutzungsrechte und damit verbundenen technischen Auswirkungen sowie Beeinträchtigungen des Wettbewerbs kommt. Da dies nicht der Fall ist, konnte die TKK die Genehmigung aussprechen.

Die Entscheidungen der TKK sind auf der Website unter den nachfolgenden Links abrufbar:

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