• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    06.07.2020

Sehr hohe Sicherheitsstandards für die Telekom-Infrastruktur festgelegt: RTR hat Telekom-Netzsicherheitsverordnung erlassen

Maßnahmen der EU-Toolbox vom 29. Jänner zur Erhöhung der Cybersicherheit umgesetzt

„Wir haben die neue Verordnung zur Netzsicherheit in Telekommunikationsnetzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und mit dem Bundesministerium für Inneres sowie unter Einbeziehung des Bundeskanzleramtes ausgearbeitet. In einer breiten Konsultation wurden alle wesentlichen Stakeholder eingebunden und ihre Anregungen zur praktischen Umsetzung, soweit möglich, berücksichtig. Dieses Regelwerk wird in Zukunft ein zentraler Bestandteil der österreichischen Cybersicherheitsstrategie sein. Ziel ist eine umfassende Sicherheit unserer gesamten Telekommunikationsinfrastruktur und dabei besonders in den 5G-Netzen rechtlich abzusichern und zu gewährleisten", stellt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, fest und verweist auf die soeben veröffentlichte Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 (TK-NSiV 2020).

„Die 5G-Netze befinden sich derzeit im Aufbau. Sie sind für viele Bereiche des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft der Digitalisierungsturbo schlechthin. Ein hohes Sicherheits- und Vertrauensniveau ist unerlässlich, damit die Erwartungen, die vor allem die Wirtschaft, aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten in 5G setzen, erfüllt werden können. Und genau das wollen wir von der RTR gemeinsam mit den zuständigen öffentlichen Stellen, Lieferanten und Betreibern sicherstellen. Da die Auktion der 5G-Flächenfrequenzen unmittelbar vor dem Start steht, ist es wichtig, hier vor Beginn der Auktion volle Klarheit zu haben, an welchen Sicherheitskriterien der zukünftige Ausbau gemessen wird“, führt Steinmaurer weiter aus.

Die Verordnung enthält umfassende Regelungen zur Gewährleistung der Netzsicherheit. Inhaltlich adressiert die Telekom-Netzsicherheitsverordnung drei wesentliche Aspekte:

  • es werden die Berichtspflichten für Netzbetreiber und Diensteanbieter beim Auftreten von Sicherheitsvorfällen mit beträchtlichen Auswirkungen klar geregelt;
  • es werden die Anforderungen hinsichtlich der vorgeschriebenen Mindestsicherheitsmaßnahmen konkret festgeschrieben;
  • es werden die speziellen Sicherheitsanforderungen für 5G-Netze im Besonderen adressiert.

Die neue TK-Netzsicherheitsverordnung setzt damit die verbindlichen europäischen Standards zur Erhöhung der Cybersicherheit in 5G-Netzen um.

Der RTR kommt gemäß der gesetzlichen Verordnungsermächtigung im TKG 2003 die Aufgabe zu, nähere Bestimmungen zur Gewährleistung der Netzsicherheit im Telekom-Bereich festzulegen. Die Telekom-Netzsicherheitsverordnung ist mit 4. Juli 2020 (BGBl. II Nr. 301/2020) in Kraft getreten und ist auf der Website der RTR unter dem Link https://www.rtr.at/de/tk/TK_NSiV_2020 veröffentlicht.

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