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"3G-Sunset": Die Abschaltung von 3G im Jahr 2024

Eine alte Technologie macht für Neues Platz

Die Abschaltung alter Mobilfunktechnologien (entweder 2G oder 3G) ist in einigen Ländern schon Realität, etwa in Deutschland (3G) oder der Schweiz (2G). In Österreich wird in diesem Jahr der Abschaltungsprozess für 3G von den Mobilfunkanbietern eingeleitet. Es ist damit davon auszugehen, dass Ende 2024 diese Technologie in Österreich nicht mehr verfügbar sein wird. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom "3G-Sunset".

Die Hintergründe, mögliche Auswirkungen und rechtliche Aspekte dieser Abschaltung werden in Folge kurz dargestellt.

Hintergründe

3G ist eine mittlerweile in die Jahre gekommene Mobilfunktechnologie. Der gleichzeitige Betrieb von 2G, 3G, 4G und 5G stellt einen zusätzlichen Aufwand für die Mobilfunkanbieter dar, da unterschiedliche Technologien parallel gewartet werden müssen. Der gleichzeitige Betrieb alter Mobilfunkstandards erscheint unter diesen Aspekten zunehmend unwirtschaftlich. Weiters werden mit der Abschaltung alter Technologien Frequenzen frei, die auch für 4G und 5G genutzt werden können. Diese modernen Mobilfunkstandards nutzen die vorhandenen Frequenzen effizienter. Es ist daher mit 4G bzw. 5G möglich, den Nutzer:innen mehr Bandbreite zur Verfügung zu stellen.

Während das Ende von 3G 2024 besiegelt sein wird, hat 2G weiterhin eine besondere Bedeutung, vor allem für Sprachtelefonie. Das ist ein Grund dafür, warum in Österreich 2G noch für mehrere Jahre verfügbar sein wird.

Die Abschaltung von 3G wird nicht auf einen Schlag erfolgen, sondern es wird – je nach Betreiber - gebietsweise in periodischen Abständen ab- oder umgeschaltet.

Auswirkungen

Die Abschaltung alter Mobilfunktechnologien wird nicht ohne Auswirkungen für die Nutzer:innen bleiben. Diese sollten aber überschaubar ausfallen. Betroffen werden vor allem jene Nutzer:innen sein, die Endgeräte nutzen, die mangels 4G- oder 5G-Fähigkeit für Datennutzung nicht mehr verwendbar sein werden.  Bei den allermeisten Smartphones wird das weniger problematisch sein, weil diese üblicherweise 4G und zunehmend auch 5G unterstützen. Allerdings wird noch eine erhebliche Zahl von anderen Endgeräten verwendet, die mit der Abschaltung nicht mehr genutzt werden können. Das betrifft etwa mobile Internetrouter, die noch nicht 4G oder 5G beherrschen.  In diesen Fällen werden Nutzer:innen vor die Entscheidung gestellt werden: Entweder muss man auf ein bisher genutztes Service verzichten oder in ein neues Endgerät investieren. Viele der betroffenen Geräte sollten allerdings ohnehin aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden, weil sie mit veralteter und nicht mehr gewarteter Software betrieben werden.

Die Bedeutung von "Voice over LTE – VoLTE" für Sprachtelefonie

Sprachtelefonie wird von modernen Smartphones teilweise noch über 2G oder 3G abgewickelt. Die wichtigen modernen Alternativen dazu nennen sich "Voice over LTE (VoLTE)" bzw. "Voice over NR" (VoNR). Mit diesen Technologien ist es möglich auch über 4G (bzw. 5G) zu telefonieren. Wer sich ein neues Mobiltelefon anschafft, sollte unbedingt zumindest auf die Unterstützung von VoLTE achten. Moderne Geräte sollten grundsätzlich VoLTE-fähig sein. Selbst wenn ein Mobiltelefon VoLTE-fähig ist, kann es dennoch vereinzelt zu Problemen im Zusammenspiel mit den einzelnen Mobilfunknetzen kommen. Die Ursache kann in diesem Fällen z.B. in fehlenden auf dem Mobiltelefon eingetragenen Netzparametern liegen. Das ist aber aktuell in Österreich meist kein Problem, weil das flächendeckendere 2G Netz weiterhin verfügbar bleibt und damit eine Versorgung mit Sprachtelefonie in einer gewissen Qualität sichergestellt. Es wird nur in wenigen Fällen dazu kommen, dass ausschließlich 4G bzw. 5G verfügbar sein wird. Wer sich jedoch in einem solchen Gebiet aufhält, braucht dann jedenfalls VoLTE um telefonieren zu können.

Unabhängig von der flächenmäßigen Versorgung kann es teilweise auch zu Einschränkungen bei der Sprachqualität kommen.

Weitere Nutzeraspekte

Vorab gilt es festzuhalten, dass grundsätzlich Anbieter nicht verpflichtet sind, bestimmte Technologien aufrechtzuerhalten. Gerade die Telekommunikationsbranche ist von einem raschen technologischen Fortschritt gekennzeichnet und dieser führt unter anderem zu diesem 3G Sunset. Im Bereich des Mobilfunks sind die Anbieter zwar bestimmten Versorgungsauflagen unterworfen, diese sind in der Regel aber technologieneutral formuliert. Mobilfunkanbieter können somit grundsätzlich selbst entscheiden, mit welcher Technologie sie die ihnen zugeteilten Frequenzen nutzen. Es sind alle Anbieter angehalten, die Abschaltung auch vertragsrechtlich sauber durchzuführen.

Alle Mobilfunkanbieter begleiten die 3G-Abschaltung mit Informationskampagnen, damit sich Nutzer:innen auf die anstehenden Änderungen einstellen können. Die Abschaltungen werden damit nicht überraschend von heute auf morgen erfolgen. Es wird auch versucht jene Kund:innen zu identifizieren und anzusprechen, bei denen Probleme, z.B. wegen veralteter Endgeräte, möglich sind. Sollten tatsächlich Problem auftreten, ist der eigene Mobilfunkanbieter der erste Ansprechpartner. Die RTR geht davon aus, dass Probleme, die vereinzelt auftreten können, proaktiv und kundenorientiert von den jeweiligen Anbietern gelöst werden. Ist das nicht möglich, unterstützt die Schlichtungsstelle der RTR.

Nachstehend findet sich eine Linkliste mit den Informationen der Mobilfunkanbieter zu diesem Thema: