Titelbild Meldestelle Rufnummernmissbrauch

Werbeanrufe - Cold Calling

Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn Sie zuvor eingewilligt haben, solche zu erhalten. Diese Einwilligung ist eine konkrete Erklärung, dass Sie mit einem Werbeanruf einverstanden sind. Diese ist nur dann wirksam, wenn Sie bei deren Abgabe erkennen können, welches Unternehmen welche Dienstleistung oder Produktgruppe bewerben möchte. Die Erklärung muss also transparent und verständlich sein.

Werbeanrufe ohne eine solche vorherige Einwilligung des Empfängers sind verboten und mit hohen Verwaltungstrafen bedroht. Anzeigen sind beim Fernmeldebüro einzubringen.

Gleiches gilt für unerwünschte Werbe-Faxe ohne vorherige Einwilligung.

Hinweis: Meinungsumfragen bedürfen grundsätzlich keiner Zustimmung, sofern keine Werbeabsicht damit verbunden ist. Seriöse Umfrageinstitute werden Sie nicht nochmals kontaktieren, wenn Sie dies nicht wünschen. Es gibt allerdings kein zentrales Register, in welches Sie sich eintragen können, wenn Sie grundsätzlich nicht an derartigen Umfragen teilnehmen möchten.

Formulare des Fernmeldebüros für die Anzeige von Werbe-Anrufen, Werbe-SMS, Werbe-Mails und Werbe-Faxnachrichten

Tipps bei Werbeanrufen - Cold Calling

  • Erteilen Sie nicht vorschnell Ihre Zustimmung zu Werbezwecken kontaktiert bzw. angerufen zu werden. Sie können jederzeit eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen.
  • Werbeanrufe ohne eine solche vorherige Einwilligung des Empfängers sind jedoch verboten und mit hohen Verwaltungstrafen bedroht. Anzeigen sind beim Fernmeldebüro einzubringen.