Titelbild Meldestelle Rufnummernmissbrauch

Tipps bei unerwünschten Anrufen

Erteilen Sie nicht vorschnell Ihre Zustimmung zu Werbezwecken kontaktiert bzw. angerufen zu werden. Sie können eine bereits erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen.

Werbeanrufe ohne eine vorherige Einwilligung des Empfängers sind verboten und mit hohen Verwaltungstrafen bedroht. Anzeigen sind beim Fernmeldebüro einzubringen.