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Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

Mit 07.07.2009 ist die KEM-V 2009 gemäß § 135 Abs 2 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) BGBl I Nr 70/2003 idgF iVm § 1 der Verordnung des Bundeskanzlers über die Verlautbarung von Verordnungen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) im Bundesgesetzblatt II BGBl II Nr 38/2005 in Kraft getreten.

Im Wesentlichen handelt es sich um eine Neufassung der 6. Verordnung der RTR-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt wurden, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl II Nr 77/2008 (KEM-V). Durch die Veröffentlichung der KEM-V 2009 im Bundesgesetzblatt zur Gänze einschließlich der Anlagen 1 und 2 sind nun alle Bestimmungen in elektronischer Form abrufbar:

Die Erläuternden Bemerkungen stehen unten auf dieser Seite zum Download bereit.

Änderungen zur bisherigen KEM-V idF BGBl II Nr 77/2008

Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen stellen sich nun wie folgt dar:

  • befristete Erweiterung der Ausnahme der Mehrwertdienste-Definition neben der Nachrichtendienste auch für Sprachdienste,
  • Anpassung der Nutzungsfristen zum Zwecke einer vereinfachten Administration auf Seiten der Betreiber und der Regulierungsbehörde,
  • Anpassungen in den Bestimmungen zu den Mehrwertdiensten zum besseren Schutz der Nutzer und einer erhöhten Transparenz und
  • allgemein kleinere Änderungen als Beitrag zur Verbesserung sowie der leichteren Verständlichkeit der Bestimmungen.

Dieser Verordnung ging ein ausführlicher Diskussionsprozess mit den Marktteilnehmern und weiteren interessierten Stellen voran.

Aufgrund der Neufassung kam es zu Verschiebungen der Paragraphennummerierung. Auf den ersten Seiten der Erläuternden Bemerkungen ist daher zur besseren Übersicht eine Liste mit einer Paragraphengegenüberstellung KEM-V vs. KEM-V 2009 zu finden. Zusätzlich steht zur leichteren Lesbarkeit auch eine Version der KEM-V 2009 zum Download bereit, in der die wesentlichen inhaltlichen Änderungen zu den bisherigen Bestimmungen der KEM-V markiert sind (KEMV2009_vs_KEMV.pdf).