2600 MHz

Das 2,6 GHz Band umfasst den Frequenzbereich 2500 MHz – 2690 MHz.

Das Frequenzband wurde in der Vergabe F4/08 im Jahr 2010 vergeben, die Nutzungsrechte laufen am 31.12.2026 aus. Im Jahr 2021 wurden die Nutzungsrechte an geänderte unionsrechtlichen Bestimmungen (Durchführungsbeschluss 2020/636/EU) angepasst.

Um disruptive Effekte zu vermeiden, ist eine zeitgerechte Neuvergabe vor Ablauf der Nutzungsrechte anzustreben.  

Während bei der Vergabe 2010 eine gemischte Nutzung zwischen FDD und TDD vorgesehen war, stellt sich heute die Frage, ob eine Mischung von TDD und FDD in einem Frequenzband noch zeitgemäß ist. An den Grenzen zwischen FDD und TDD-Nutzung ist jeweils ein Schutzabstand (bisher 5 MHz) einzuhalten sofern beide Technologien am selben Standort betrieben werden. Dies führt zu einer ineffizienten Frequenznutzung. Im Jahr 2010 war der Fokus klar auf einer FDD-Nutzung, das Ziel war daher, ein möglichst breites Spektrum für FDD zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung hin zu TDD und auch von Massive-MIMO, wie es beispielsweise im 3,4 GHz-Band genutzt wird, hat jedoch die Rahmenbedingungen verändert. Es stellt sich damit die Frage, ob eine Mischung aus FDD und TDD innerhalb eines Bandes noch zeitgemäß ist. Zwar existieren heute Anlagen für reine FDD-Nutzung, doch diese werden zum Zeitpunkt des Auslaufens der Nutzungsrechte bereits am Ende ihrer technischen Lebensdauer und auch veraltet sein (4G only). Im  Fall  einer  TDD-Vergabe  ist  das  3GPP-Band  41  (LTE)  bzw.  n41/n90  (NR)  anwendbar. 

Die Frequenzen würden in 19 Blöcken (B1-B19) von jeweils 10 MHz (kleinste Einheit für n41/n90) vergeben:

2600 TDD
Frequenzspektrum 2,6 GHz – Vergabe TDD © CC BY 4.0

Gepaartes Frequenzband

Das 2,6-GHz-FDD-Frequenzband (Band 7) hat eine Bandbreite von 140 MHz und setzt sich aus 14 gepaarten 5-MHz-Frequenzpaketen zusammen:

Frequenz 2600 Uebersicht
© RTR (CC BY-SA 4.0)

Vergabeverfahren 2010

In der folgenden Grafik wird die aktuelle Frequenzzuteilung in diesem Frequenzbereich dargestellt:

2600 FDD Detail
© RTR (CC BY-SA 4.0)

Hutchison 3G*: Frequenzinhaberin vormals Orange Austria, nun Hutchison Drei Austria GmbH

EU-Entscheidung zu 2,6 GHz

Die frequenztechnischen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Frequenzbands 2,5–2,69 GHz wurde am 13.06.2008 durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission festgelegt. Die Kommissions-Entscheidung basiert auf sogenannten Block-Edge-Masks, d.h. es wird für die Basisstation eine Maske für die maximale e.i.r.p. innerhalb und außerhalb eines zugewiesenen Blocks definiert. Die konkreten Grenzwerte sind im Anhang zur Kommissionsentscheidung enthalten.

Verfahren/Konsultationen:

Zu diesem Frequenzbereich wurden folgende Verfahren/Konsultationen durchgeführt:

Stand: 16.03.2022