Bandspezifische Versorgungsverpflichtungen

Im Rahmen der Versorgungsverpflichtungen der Vergabe zu 700/1500/2100 MHz sind die Betreiber zu einer bandspezifischen Versorgung verpflichtet.
Diese verpflichten dazu, eine bestimmte Anzahl an Basisstationen (die eine Reihe an Kriterien erfüllen müssen) je Band zu errichten.

Bandspezifische Versorgungsverpflichtungen
BandDatum ab
Basisstationen
700 MHz
31.12.2022500
700 MHz
31.12.20231500
1500 MHz
31.12.2025300
1500 MHz
31.12.2030500
2100 MHz
31.12.20212000 (*)

(*) In jedem Bundesland sind zumindest 75 Standorte zu betreiben.