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F 9/14 Gemeinsamer Antrag der Hutchison Drei Austria GmbH / T-Mobile Austria GmbH

Gemeinsamer Antrag der Hutchison Drei Austria GmbH / T-Mobile Austria GmbH gemäß § 56 Abs 1 TKG 2003
Gemäß der zitierten Bestimmung erfolgt daher die Veröffentlichung des verfahrenseinleitenden Antrages auf Genehmigung der Überlassung von Frequenznutzungsrechten von T-Mobile Austria GmbH an Hutchison Drei Austria GmbH (siehe pdf-file).