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Elektronische Signaturen im E-Government

Das Konzept der Bürgerkarte bildet die Grundlage von E-Government in Österreich. Die Bürgerkarte kann real in Form einer Chipkarte (z. B. e-card) oder virtuell (Handy-Signatur) vorliegen.

Zentraler Bestandteil des Konzepts ist die Bürgerkartenumgebung: eine Software-Komponente, über die Anwendungen auf Funktionen der Bürgerkarte zugreifen können. Als Bürgerkartenumgebung kann z.B. MOCCA (siehe unten) eingesetzt werden. Die Bürgerkartenumgebung erlaubt sowohl die Signaturerstellung als auch die Signaturprüfung. Darüber hinaus ermöglicht sie den Zugriff auf sogenannte Infoboxen, die vor allem zur Speicherung der Personenbindung verwendet werden: einer elektronisch signierten Bestätigung der Stammzahlenregisterbehörde, dass der in der Bürgerkarte als Inhaberin bezeichneten natürlichen Person eine bestimmte Stammzahl zur eindeutigen Identifikation zugeordnet ist.

E-Government-Applikationen auf Basis der Bürgerkarte findet man unter https://www.help.gv.at. Mittlerweile können zahlreiche Amtswege mittels Bürgerkarte erfolgen (FinanzOnline, Strafregisterbescheinigung, Meldeauskunft usw.). Auch die RTR-GmbH ermöglicht Kommunikationsdiensteanbietern im Rahmen der Applikation eRTR die elektronische Abwicklung von Behördenwegen auf Basis der Bürgerkarte.

Für die elektronische Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke gemäß dem dritten Abschnitt des Zustellgesetzes kann man sich ebenfalls mittels Bürgerkarte bei einem Zustelldienst anmelden. Im Unterschied zu E-Mail und anderen elektronischen Kommunikationsarten ist eine erfolgreiche Zustellung bei diesem Dienst nachweisbar. 

Bei der österreichischen Sozialversicherung können mittels Bürgerkarte (z. B. e-card) Versicherungszeiten sowie Grunddaten zur Krankenversicherung abgerufen werden. Für Vertragspartner (z. B. Ärzte) besteht überdies die Möglichkeit der Versicherungsnummernabfrage.

Rechtliche Grundlagen