• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    04.08.2005
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
  • GZ
    KOA 1.011/05-44

KOA 1.011/05-44 - KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.

Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität "ZELTWEG 107,1 MHz" ausgebaut.

Der Antrag der Privatradio Betriebs GmbH auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zur Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet "Aichfeld - Oberes Murtal" wurde gemäß § 10 Abs. 2 PrR-G abgewiesen, weil dies zu einer flächendeckenden Doppelversorgung geführt hätte. Der Antrag der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes wurde gemäß § 10 Abs. 1 PrR-G abgewiesen, weil der Ausbau einer bundesweiten Zulassung der Zuordnung zur Neuschaffung oder Erweiterung anderer Versorgungsgebiete vorgeht.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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