• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    25.04.2005
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH
  • GZ
    KOA 1.101/05-06

KOA 1.101/05-06 - Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH

Der Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH wurde gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) für die Zeit vom 01.05.2005 bis zum 15.07.2005 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G (Ereignishörfunk) erteilt.

Das Versorgungsgebiet wird durch die Übertragungskapazität "BREITENSTEIN 105,6 MHz" umschrieben und umfasst die Gemeinden des Bezirks Rohrbach, soweit diese durch diese Übertragungskapazität versorgt werden können.

Das Programm umfasst ein 24 Stunden Programm mit einem Programmschema, wonach in der Zeit von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr ein moderiertes, eigengestaltetes Programm mit vorproduzierten Features, Live-Berichten und Live – Übertragungen von Konzerten und Veranstaltungen im Rahmen des Festivals der Regionen „Geordnete Verhältnisse“ gesendet wird. In der Zeit von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr wird ein unmoderiertes Musikprogramm gesendet.
Das Programm des Festivalradios umfasst die Berichterstattung über die beim Festival realisierten Projekte, Interviews mit Menschen vor Ort, Reportagen zu den einzelnen Kunstaktionen und -projekten und Informationen über Ort und Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltungen. Dafür werden zweisprachige Redaktionsteams mit Radiomachern aus Tschechien und Österreich eingesetzt.

Die Zulassung ist rechtskräftig.

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