• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    29.06.2011
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Verein Basic Vocal
  • GZ
    KOA 1.102/11-013

KOA 1.102/11-013 - Verein Basic Vocal

Dem Verein Basic Vocal, Gallerweg 16, 8502 Lannach, wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 02.07.2011 bis zum 01.07.2012 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G erteilt.

Das Versorgungsgebiet wird durch die in Beilage 1, die einen Bestandteil des Spruches dieses Bescheides bildet, zugeordnete Übertragungskapazität umschrieben, und umfasst die Stadt Deutschlandsberg, soweit diese durch die im technischen Anlageblatt (Beilage 1) angeführte Übertragungskapazität versorgt werden kann.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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