• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    20.02.2013
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Verein Campus Radio St. Pölten
  • GZ
    KOA 1.102/13-011

KOA 1.102/13-011 - Verein Campus Radio St. Pölten

Dem Verein Campus Radio St. Pölten wurde gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.


Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazität „S POELTEN 4 (Fernheizwerk St. Pölten Nord) 94,4 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt St. Pölten, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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