• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    06.10.2008
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    Mur-Mürztal Radiobetriebs GmbH
  • GZ
    KOA 1.460/08-004

KOA 1.460/08-004 - Mur-Mürztal Radiobetriebs GmbH



Mit diesem Bescheid hat die KommAustria gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) der  Mur-Mürztal Radiobetriebs GmbH die Nutzungsberechtigung für die Übertragungskapazität  Mürzzuschlag (Ganzstein) 104,5 MHz entzogen und die Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der entsprechenden Funkanlage widerrufen, weil die Übertragungskapazität länger als 2 Jahre nicht zur Programmverbreitung genutzt wurde.

Dieser Bescheid ist rechtskräftig.



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