• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    25.04.2012
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Helsinki, Verein Freies Radio Steiermark
  • GZ
    KOA 1.465/12-001

KOA 1.465/12-001 - Helsinki, Verein Freies Radio Steiermark

Die KommAustria hat Radio Helsinki, Verein Freies Radio Steiermark  gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 20.07.2012 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz 92,6 MHz" erteilt.

Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazität "GRAZ 7 (Riess) 92,6 MHz" umfasst das Versorgungsgebiet große Teile der Stadt Graz sowie Teile des Bezirks Graz Umgebung, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden können. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Bei dem zugelassenen Programm handelt sich um ein nichtkommerzielles, werbefreies und mehrsprachiges 24 Stunden Vollprogramm, das im Wesentlichen von den Mitgliedern des Zulassungsinhabers gestaltet wird. 60 % des Programms ist moderiert, wobei der Wortanteil des moderierten Programms bei etwa 54 % liegt. 9,5 % des gesamten moderierten Programms wird von anderen Freien Radios übernommen, darüber hinaus ist das Programm eigengestaltet. Das Programm bietet Sendungen mit hohem Wort- und Informationsgehalt, die vor allem durch Interviews und Live-Gäste geprägt sind. Bei den Musiksendungen liegt der Schwerpunkt auf solchen Stilen, die sonst in der österreichischen Radiolandschaft unterrepräsentiert sind, wie Jazz, "echte" Volksmusik, Hip-Hop, Metal und Elektronik bis hin zu experimenteller Musik. Besonderes Augenmerk soll auf der lokalen Musikszene liegen. Die inhaltlichen Schwerpunkte des gesamten Programms liegen in den Bereichen Musik, Kultur, Politik, (Hör-) Kunst, Information und transkulturelle Themen, wobei insbesondere auch ethnischen Minderheiten und solchen Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder wegen sexistischer und rassistischer Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht zu Wort kommen, ein Sprachrohr sowie lokalen Kunst-, Musik- und Sozialinitiativen eine Plattform geboten werden.


Der Bescheid ist rechtskräftig.

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