• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    28.02.2008
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Privat-Radio Betriebs GmbH
  • GZ
    KOA 1.470/08-004

KOA 1.470/08-004 - Privat-Radio Betriebs GmbH

Der Privat-Radio Betriebs GmbH wurde für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk für das Versorgungsgebiet "Bezirk Leoben und östlicher Teil des Bezirkes Liezen" erteilt. Dazu wurden die Übertragungskapazitäten "TRABOCH (Schafberg) 104,1 MHz", "SCHOBERPASS (Gasthof Jodl) 101,2 MHz", "LEOBEN 2 (Galgenberg) 102,6 MHz", "ROTTENMANN (Sonnenberg) 104,8 MHz" und "EISENERZ 1 (Polster) 99,7 MHz" zugeordnet.

Das Programm umfasst ein bis auf die Weltnachrichten eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit hohem Lokalbezug für eine Zielgruppe im Alter von 40 Jahren. Das Wortprogramm beinhaltet neben regelmäßigen Weltnachrichten auch lokale Nachrichten, Servicemeldungen (Wetter, Verkehr) sowie Themen- und Infobeiträge, Hilfestellungen, Ratschläge, weniger Boulevard. Besondere Berücksichtigung findet die lokale Information aus den Gemeinden, so etwa aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Sport, Kultur und Vereinswesen sowie Schlagzeilen des Tages im Sendegebiet und in den umliegenden Regionen. Das Musikformat ist als Arabella/Euro AC Format gestaltet, welches sich aus einem Musikmix aus Superhits, Oldies und Schlager zusammensetzt. Dabei besteht ein Drittel des Musikprogramms aus deutschsprachiger Musik bzw. Musik mit typisch deutschem Sound und umfasst auch Musik österreichischer Interpreten.

Der Antrag der WELLE SALZBURG GmbH wurde abgewiesen, da die finanziellen Voraussetzungen nach § 5 Abs. 3 PrR-G nicht glaubhaft gemacht wurden. Der Antrag der Privat-Radio Betriebs GmbH auf Erweiterung des bestehenden Versorgungsgebiets "Aichfeld - Oberes Murtal" wurde abgewiesen. Die Anträge des Medienprojektvereins Steiermark und des Vereins "Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung" auf Erteilung einer Zulassung wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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