• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    29.06.2004
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH
  • GZ
    KOA 1.672/04-13

KOA 1.672/04-13 - Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH



Der Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH wurde die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Bregenz 91,5 MHz" für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.

Das Programm umfasst ein im Wesentlichen eigengestaltetes 24-Stunden-Vollprogramm mit einer Fokussierung auf Hörer zwischen 20 und 39 Jahren und einem Schwerpunkt im Musikbereich im AC-Format. Das Programmschema beinhaltet Nachrichten, aktuelle Serviceinformationen mit Lokalbezug, wie Wetterberichte, Verkehrsnachrichten und Veranstaltungshinweise.

Die Anträge der Bodensee Privatradio Gesellschaft m.b.H. und der Party FM NÖ Süd RadiobetriebsgmbH auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.

Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 6.9.2005, GZ 611.153/0007-BKS/2004, die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Die Zulassung (der nunmehrigen KRONEHIT Radio Betriebs GmbH.) ist damit rechtskräftig.

Der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen diesen Bescheid des BKS mit Erkenntnis vom 15.9.2006, Zl. 2005/04/0246, abgewiesen.

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