• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    14.12.2011
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.700 / 11-014

KOA 1.700 / 11-014 - anonymisiert

X hat zwischen 30.12.2009 und 09.02.2011 in Y, als gemäß § 9 Abs. 2 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlicher Beauftragter der Radio Arabella GmbH  es unterlassen, die am 15.12.2009 erfolgte Eigentumsänderung bei der an der Radio Arabella GmbH zu 33,54 % beteiligten EAR Beteiligungs GmbH  der Regulierungsbehörde anzuzeigen.

Die KommAustria hat von der Verhängung einer Strafe abgesehen und eine Ermahnung erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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