• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    20.02.2006
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH
  • GZ
    KOA 2.100/06-004

KOA 2.100/06-004 - BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH

Der BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 113, und ASTRA 23,5° Ost, Transponder B1, digital verbreiteten Fernsehprogramms („Happy XX“) und eines über den Satelliten ASTRA 23,5° Ost, Transponder B1, digital verbreiteten Fernsehprogramms („Volksmusik-TV“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Das Programm „Happy XX“ ist ein verschlüsselt ausgestrahltes, deutschsprachiges Erotikprogramm. Von der Position ASTRA 19,2° Ost werden täglich von 22:00 bis 10:00 Uhr und von der Position ASTRA 23,5° Ost rund um die Uhr jeweils erotische Inhalte gesendet. Dazu gehören erotische Filme, Erotik-Quizsendungen, Erotik-Lexikon, Erotik-Werbung, Erotik-Shopping, Erotik-Hitparade und interaktive Sendeelemente mit Zuseherbeteiligung per Telefon.

Das Programm „Volksmusik-TV“ ist ein deutschsprachiges 24h-Volksmusikprogramm. Das Programm wird unverschlüsselt ausgestrahlt und beinhaltet neben deutschsprachigen Schlagern überwiegend volkstümliche Musik und Volksmusik.

Gemäß § 5 Abs. 4 PrTV-G wurde die Zulassung unter der Auflage erteilt, zur Gewährleistung des Schutzes von Minderjährigen gemäß § 32 PrTV-G das Programm mit einem nach dem aktuellen Stand der Technik sicheren System verschlüsselt auszustrahlen. Weiters hat die BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH hinsichtlich des Vertriebs von spezifischen Zugangsgeräten und Zugangsprogrammen dafür zu sorgen, dass diese an Endkunden nur nach Feststellung der Volljährigkeit des Kunden ausgegeben werden.

Die Zulassung ist rechtskräftig.

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