• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    17.07.2006
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH
  • GZ
    KOA 2.100/06-37

KOA 2.100/06-37 - BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH

Der BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 113, digital verbreiteten Fernsehprogramms („Happy XX 2“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Das Programm „Happy XX 2“ ist ein verschlüsselt ausgestrahltes, deutschsprachiges Erotikprogramm. Von der Position ASTRA 19,2° Ost werden 24 Stunden täglich erotische Inhalte gesendet. Dazu gehören Erotik-Spielfilme, Erotik-Quizsendungen, Erotik-Lexikon, Erotik-Werbung, Erotik-Shopping, Erotik-Hitparade, Erotiksendungen, in denen von Zusehern eingeschickte selbstproduzierte Filme gezeigt werden, und interaktive Sendeelemente mit Zuseherbeteiligung per Telefon. Gemäß § 5 Abs. 4 PrTV-G wurde die Zulassung unter der Auflage erteilt, zur Gewährleistung des Schutzes von Minderjährigen gemäß § 32 PrTV-G das Programm mit einem nach dem aktuellen Stand der Technik sicheren System verschlüsselt auszustrahlen. Weiters hat die BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH hinsichtlich des Vertriebs von spezifischen Zugangsgeräten und Zugangsprogrammen dafür zu sorgen, dass diese an Endkunden nur nach Feststellung der Volljährigkeit des Kunden ausgegeben werden.

Der BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH wurde weiters gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 113, digital verbreiteten Fernsehprogramms („Lifestyle-TV“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Das Programm „Lifestyle-TV“ ist ein deutschsprachiges Programm, das täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr unverschlüsselt ausgestrahlt wird und die Themen Mobilität und Freizeit umfasst. Es beinhaltet Beiträge zu den Themen Auto, Motorrad, Freizeit, Mode und Lifestyle mit dem Schwerpunkt Mobilität und Dating.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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