• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    01.07.2009
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    RSL tirol tv Filmproduktion GmbH
  • GZ
    KOA 2.100/09-098

KOA 2.100/09-098 - RSL tirol tv Filmproduktion GmbH



Auf Antrag der RSL tirol tv Filmproduktion GmbH wurde gemäß § 6 PrTV-G die Änderung des über den digitalen Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 92, Polarisation vertikal, verbreiteten Programms „tirol tv“ dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des 24-Stunden-Programms neben der täglichen Ausstrahlung eines regionalen Magazins im Ausmaß von acht Stunden und einer regionalen Ferien- und Freizeitsendung im Ausmaß von 13 bis 14 Stunden sowie von Teleshopping von ein bis zwei Stunden (mittags und nachts) zusätzlich am Sonntag Vormittag und am Montag nach Mitternacht eine – nicht religiöse – Vortragssendung zu gesellschaftlichen Grundwerten gesendet wird.







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