• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    13.09.2011
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    ProSieben Austria GmbH
  • GZ
    KOA 2.120/11-012 und KOA 2.120/11-013

KOA 2.120/11-012 und KOA 2.120/11-013 - ProSieben Austria GmbH

Auf Antrag der ProSieben Austria GmbH wurde gemäß § 6 AMD-G die Änderung der über digitalen Satelliten verbreiteten Fensterprogramme „ProSieben Austria“ und „Kabel 1 Austria“ dahingehend genehmigt, dass

1. im Fensterprogramm „ProSieben Austria“

- wird das von Montag bis Freitag im Ausmaß von 210 Minuten ausgestrahlte Morgenprogramm („Frühstücksfernsehen“), das Informations-, Unterhaltungs- und Talkelemente beinhaltet, montags um 30 Minuten auf insgesamt 240 Minuten verlängert. Das Morgenprogramm umfasst somit montags zusätzlich die Eigenproduktionen „Koch mit Oliver“, „Pink!“, „WIFF! Österreich“ und allenfalls die Wiederholung anderer Unterhaltungsformate von Puls 4.

- wird das bisher nur samstags und sonntags im Rahmen des zwischen 18:00 und 18:30 Uhr ausgestrahlten Programmfensters ausgestrahlte Starmagazin „Pink!“ zusätzlich an Feiertagen im Anschluss an die Nachrichtensendung „Austria News“ ausgestrahlt.

- entfällt die bisher von Montag bis Freitag im Rahmen des zwischen 18:00 und 18:30 Uhr ausgestrahlten Programmfensters ausgestrahlte Sendung „Best of Talk of Town“.

2. im Fensterprogramm „Kabel 1 Austria“

- wird die Sendung „Teletip Shop“ in Zukunft nicht von Montag bis Freitag von 08:25 bis 09:25 Uhr, sondern von Montag bis Freitag von 07:10 bis 08:10 Uhr bzw. fallweise beginnend um 07:00 Uhr ausgestrahlt.

- wird das von Montag bis Sonntag in der Dauer von bis zu 15 Minuten bisher zwischen 16:00 und 16:30 Uhr gesendete Programmfenster, in dem Wetterinformationen und kurze Infotainment-Sendungen vorgesehen sind, in Zukunft von Montag bis Freitag beginnend ca. um 16:59 Uhr, samstags ca. um 16:29 Uhr und sonntags ca. um 16:14 Uhr ausgestrahlt;

- zusätzlich werden an jenen Spieltagen der UEFA Europa League, an denen zwei Spiele der UEFA Europa League ausgetragen werden, diese von 19:00 bis 23:00 Uhr (240 Minuten) und an jenen Spieltagen, an denen lediglich ein Spiel ausgetragen wird, dieses von 19:00 bis 21:00 Uhr oder von 21:00 bis 23:00 Uhr (120 Minuten) in dem Fensterprogramm ausgestrahlt.

Der Bescheid vom 13.09.2011, KOA 2.120/11-012, wurde mit Bescheid  vom 14.09.2011, KOA 2.120/11-013, berichtigt.

Beide Bescheide sind rechtskräftig.

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