• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    17.01.2013
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    ProSieben Austria GmbH
  • GZ
    KOA 2.150/12-009

KOA 2.150/12-009 - ProSieben Austria GmbH

Über Anzeige der Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH (FN 82592i beim Handelsgericht Wien), Inhaberin einer mit Bescheid der KommAustria vom 21.06.2005, KOA 2.100/05-038, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 16.08.2012, KOA 2.120/12-023, werden gemäß § 6 Abs. 3 iVm Abs. 1 AMD-G, folgende Änderungen bezüglich des über digitalen Satelliten verbreiteten Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ dahingehend genehmigt, dass neben den bestehenden Fensterprogrammen von Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 02:30 Uhr innerhalb jeder vollen Stunde maximal zwei zusätzliche Fensterprogramme mit einer Gesamtlänge von insgesamt bis zu zwölf Minuten zu Werbezwecken ausgestrahlt werden.


Der Bescheid ist rechtskräftig. 

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