• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    23.02.2005
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    anonym
  • GZ
    KOA 3.120/05-04

KOA 3.120/05-04 - anonym

Mit diesem Bescheid hat die KommAustria die Beschwerden zweier Funktionäre der Salzburger Arbeiterkammer betreffend die Berichterstattung von Salzburg TV im Zusamenhang mit der Salzburger Arbeiterkammerwahl im Rahmen des Jahresrückblicks 2004 (Wiederholung eines humoristischen Beitrags vom Faschingsdienstag dieses Jahres) abgewiesen.
Eine Verletzung von § 31 PrTV-G, nach dem alle Sendungen im Hinblick auf ihre Aufmachung und ihren Inhalt die Menschenwürde und die Grundrechte anderer achten müssen, konnte nicht erkannt werden.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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