• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    30.10.2009
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    Bayerischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 3.400/09-001

KOA 3.400/09-001 - Bayerischer Rundfunk

Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung „ARD Multiplex“ und „Bayerischen Rundfunk Multiplex“ gemäß § 74 Abs. 1 im Verbindung mit § 81 Abs. 2 TKG2003  fernmelderechtliche Bewilligungen erteilt.

Es wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:

UNTERSBERG (Geiereck) Kanal 39
UNTERSBERG (Geiereck) Kanal 49

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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