• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    16.01.2012
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    A
  • GZ
    KOA 3.500/12-002

KOA 3.500/12-002 - A

A hat als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz  zu verantworten, dass die von ca. 09:58 Uhr bis ca. 13:02 Uhr im Fernsehprogramm ORF eins ausgestrahlte Sendung „FIS Alpine Ski WM Garmisch-Partenkirchen 2011: Abfahrt der Herren“ weder an ihrem Anfang um ca. 09:58 Uhr noch an ihrem Ende um ca. 13:02 Uhr

1.) hinsichtlich des Sponsors „A1“, und
2.) hinsichtlich des Sponsors „Kronen Zeitung“

als gesponserte Sendung gekennzeichnet wurde.

Über A wurden wegen dieser Verwaltungsübertretungen Verwaltungsstrafen in Höhe von je EUR 5.000,- verhängt.

Das Straferkenntnis der KommAustria wurde mit Bescheid des UVS Wien vom 27.02.2013, GZ: UVS-06/23/1729/2012-17, bestätigt.

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