• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    13.06.2013
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    A
  • GZ
    KOA 3.500/13-008

KOA 3.500/13-008 - A

Der Beschuldigte hat als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-G in 1136 Wien, Würzburggasse 30 zu verantworten, dass am 31.12.2012 von ca. 22:13 Uhr bis ca. 22:16 Uhr im Fernsehprogramm ORF eins ein Werbeblock ausgestrahlt wurde, welcher die Sendung „Wir sind Kaiser“ unterbrochen hat.


Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Straferkenntisses entspricht nicht dem Original.

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