• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    07.02.2007
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.200/07-002

KOA 4.200/07-002 - Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG

Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G eine weitere fernmelderechtliche Bewilligung für die Simulcast-Phase des MUX A erteilt.

Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlage erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet

  • WAIDHOFEN YBBS 1 (Sonntagberg) Kanal 61


Die erteilte Bewilligung ist bis zum 27.10.2007 befristet. Der Kanal steht nur für die Umstellungsphase (von maximal sechs Monaten) zur Verfügung, anschließend ist auf den Zielkanal nach dem GE06-Plan umzustellen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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