• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    26.06.2008
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Krone Multimedia Gesellschaft m.b.H. & Co. KG
  • GZ
    KOA 4.300/08-018

KOA 4.300/08-018 - Krone Multimedia Gesellschaft m.b.H. & Co. KG

Der Krone Multimedia Gesellschaft m.b.H. & Co. KG  wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides erteilt.

Es wurde ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Programm genehmigt, das sich primär an die Zielgruppe der 20 bis 49 Jährigen im urbanen Raum richtet und aktuelle Nachrichten aus allen Bereichen des täglichen Geschehens, wie Politik, Wirtschaft, Sport, Chronik, Wissenschaft und Gesellschaft, umfasst. Darüber hinaus enthält das Programm unterhaltende Beiträge, Quizsendungen und Infotainment. Österreichbezogenen Inhalten wird ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

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