• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    30.03.2010
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    DORF TV GmbH
  • GZ
    KOA 4.415/10-001

KOA 4.415/10-001 - DORF TV GmbH

Der DORF TV GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich) der LT 1 Privatfernsehen GmbH (gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 05.12.2008, KOA 4.215/08-001) für die Dauer von zehn Jahren ab 01.10.2009 erteilt.

Es wurde zumindest zur Hälfte eigengestaltetes, den Grundsätzen der Charta für Community Fernsehen in Österreich entsprechendes, nichtkommerzielles, partizipatives, regionales 24 Stunden Vollprogramm („DORF“) genehmigt. Die Programmschöpfung basiert auf den drei Säulen „User generierter Content“, „Networked Programme“ sowie „Eigenproduktionen und Experimentelles“. Das Programm ist regional ausgerichtet und beinhaltet insbesondere Berichterstattung aus Oberösterreich sowie Gesprächsrunden zu regionalen Kunst- und Kulturveranstaltungen. Zudem soll Kunst- und Kulturschaffenden, Organisationen, Persönlichkeiten und Mitgestaltern des kulturellen, künstlerischen Lebens in Oberösterreich ein Forum geboten werden.

Die Zulassung ist rechtskräftig.

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