• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    08.04.2011
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    KT1 Privatfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 4.418/11-001

KOA 4.418/11-001 - KT1 Privatfernsehen GmbH

Der KT1 Privatfernsehen GmbH wurde mit diesem Bescheid gemäß § 4 und § 5 Abs. 1 bis 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – Zentralraum Kärnten) der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Gemäß § 5 Abs. 3 AMD-G wird ein regionales 24 Stunden Programm genehmigt („KT1“), das in der Programmgestaltung alle gesellschaftlichen Bereiche des Verbreitungsgebietes berücksichtigt und als Hauptprogrammteile KT1 Sport, KT1 Kultur, KT1 Lokales, KT1 Panorama, KT1 Spontan, KT1 Infoservice, KT1 Stadtgespräch, Society sowie KT1 Tier und Mensch beinhaltet. Das unverschlüsselt ausgestrahlte und eigengestaltete Programm weist eine Dauer von ca. ein bis zwei Stunden auf und wird wöchentlich neu produziert, wobei der Austausch jeweils am Freitag erfolgt. Darüber hinaus wird das Programm mehrfach täglich wiederholt, sodass täglich insgesamt 24 Stunden gesendet werden.

Weitere Informationen