• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    23.01.2013
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H.
  • GZ
    KOA 4.228/12-006

KOA 4.228/12-006 - Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H.

Die KommAustria hat gemäß § 5 Abs. 7 Z 1 iVm § 60 AMD-G festgestellt, dass die mit Bescheid vom 15.12.2009, KOA 4.419/09-002 erteilte Zulassung der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms "Kärnten TV" über die terrestrische Multiplex-Plattform ("MUX C" - Kärnten) der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. erloschen ist weil der Veranstalter seit über einem Jahr keinen regelmäßigen Sendebetrieb ausgeübt hat da die Voraussetzungen der Verbreitung weggefallen sind.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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