• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    29.07.2002
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Puls City TV GmbH
  • GZ
    KOA 3.100/02-01

KOA 3.100/02-01 - Puls City TV GmbH



Erteilung einer nicht-bundesweiten Zulassung gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 PrTV-G iVm §§ 4 und 13 PrTV-G zur Veranstaltung von analogem terrestrischem Fernsehen im Ballungsraum Wien (unter Nutzung der dem ORF zugeordneten Übertragungskapazität Wien, Kanal 34) an die Puls City TV GmbH.

Genehmigt wurde ein Vollprogramms sowie das beantragte Programmschema, wonach ein zumindest zu 75 % eigengestaltetes, teilweise mobiles und eventbezogenes Programm für Wien mit Servicecharakter gesendet wird. Das Programm setzt sich im wesentlichen aus einer Morgenshow für Wien, einer Teleshoppingleiste, einem Nachmittagsprogramm für eine vor allem jugendliche Zielgruppe, umfassender Berichterstattung aus Wien, Boulevardnews, der Übertragung von Konzerten, sowie "Special Interest"-Magazinen zusammen.

Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat mit Bescheid vom 1.10.2002, 611.185/001-BKS/2002, die Entscheidung bestätigt. Somit ist die Zulassung nunmehr rechtskräftig.

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15.09.2004, Zl. 2002/04/0201-8, die Beschwerde der Ganymedia Network GmbH gegen den Bescheid des BKS abgewiesen.

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