• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    31.01.2002
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    ATV Privatfernseh-GmbH
  • GZ
    KOA 3.005/02-24

KOA 3.005/02-24 - ATV Privatfernseh-GmbH



Mit diesem Bescheid wurde der ATV Privatfernseh-GmbH die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem analogem terrestrischen Fernsehen erteilt.

Genehmigt wurde ein 24stündigen Vollprogramm sowie das beantragte Programmschema, wonach im wesentlichen ein familienorientiertes, auf Österreich fokussiertes Programm mit Beiträgen aus den Genres Nachrichten, Magazine, Live-Events, Talks, Diskussionen und Kontroversen, Shows, Filme, Serien, Cartoons und Dokumentationen veranstaltet wird.

Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 22.04.2002, GZ 611.181/007-BKS/2002, den Spruchpunkt 8 des Bescheides (hinsichtlich des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung) aufgehoben, die Zulassungserteilung ansonsten jedoch vollinhaltlich bestätigt. Damit ist die Zulassung nunmehr rechtskräftig.

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15.09.2004, Zl. 2002/04/0071-11, die Beschwerde des A.S. gegen den Bescheid des BKS abgewiesen.

Weiters hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 20.10.2004, Zl. 2003/04/0017, 0018, die übrigen Beschwerden gegen den Bescheid des BKS abgewiesen.

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