• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    10.10.2001
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    anonym
  • GZ
    KOA 3.130/01-4

KOA 3.130/01-4 - anonym

Der Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von analogem terrestrischem Fernsehen gemäß § 4 PrTV-G wurde gemäß § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen, nachdem der Antragsteller den Mängelbehebungsauftrag nicht erfüllt hat. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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