• Bereich
    Förderungen
  • Datum
    21.11.2022

Fonds zur Förderung der digitalen Transformation: Zweites Einreichfenster öffnet am 23. November

Neue Richtlinien, Verbesserungen im Online-Formular und allgemeine Informationen zur bevorstehenden Einreichperiode

Der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation
Der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation , © iStock.com/ipopba

In Hinblick auf den bevorstehenden Einreichtermin (23. November bis 15. Dezember 2022) dürfen wir Sie auf dieser Seite über neue Richtlinien, Verbesserungen im Online-Formular und allgemeine Informationen zur bevorstehenden Einreichperiode des Fonds zur Förderung der digitalen Transformation informieren.

Bei inhaltlichen oder technischen Fragen sind wir gerne unter fonds-digitale-transformation@rtr.at für Sie da. 


Das elektronische Einreichportal

Am 23. November 2022 öffnet das elektronische Einreichportal der RTR (eRTR-Portal) für Förderansuchen für das Jahr 2023 aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation. Das Portal ist bis einschließlich 15. Dezember 2022 geöffnet.

Wir empfehlen Ihnen, ausreichend Zeit für die Eingabe aller Daten einzuplanen - bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn erst nach Stellung des Ansuchens stattfinden darf. Ebenfalls werden nur jene Kosten als förderbare Kosten anerkannt, die nach Stellung des Ansuchens entstehen.


Verbesserungen im Onlineformular

Bei den Vorlagen im Fonds zur Förderung der digitalen Transformation wurden technische Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise entfällt die Eingabe der Beteiligungsebenen, des Weiteren sind zwei Abfragen hinzugekommen, digitale Umsätze und digitale Abonnentenzahl. Zur Erleichterung wurden die erforderlichen Erklärungen und Beilagen des Unternehmens in die Vorlage verschoben, somit müssen diese je Einreichtermin nur einmal angegeben werden und nicht bei jedem einzelnen Projekt. Dies hat zur Folge, dass bestehende Vorlagen zu aktualisieren bzw. um die zusätzlich abgefragten Inhalte zu vervollständigen sind. Danach können Sie, wie gewohnt, das Ansuchen stellen. Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie auf unserer Website.


Neue Richtlinien

Mit 22. November 2022 treten, nach Abstimmungen mit dem Markt und dem Fachbeirat, die neuen Richtlinien in Kraft. Erstmals Anwendung finden diese auf Förderansuchen zum 1. Einreichtermin 2023. Die Richtlinien in der Fassung vom 15.11.2022 sind gemäß KOG jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Über die nachfolgenden Buttons gelangen Sie zur jeweils gültigen Fassung beziehungsweise zu den wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Richtlinien 2023 Wichtigste Änderungen der Richtlinien auf einen Blick


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