• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    26.04.2023

KommAustria geht in Endspurt zu neuer Ausschreibung für Digitalradio DAB+

Medienbehörde veröffentlicht Auswahlgrundsätze-Verordnung für Bewerber

Themenbild DAB+ Radio © RTR/AK

Mit der Veröffentlichung einer Auswahlgrundsätze-Verordnung, steigt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) auf Grundlage ihres aktuellen Digitalisierungskonzeptes in die heiße Phase einer Ausschreibung für die Erteilung von Zulassungen zu Errichtung und Betrieb von terrestrischen Multiplex-Plattformen (MUX) zur Verbreitung von digitalem terrestrischem Hörfunk im Standard DAB+ ein.

Die zuvor im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Digitale Plattform Austria konsultierte Verordnung stellt einerseits dar, welche grundsätzlichen, vor allem finanziellen Anforderungen interessierte Bewerber zu erfüllen haben, erläutert aber insbesondere, nach welchen Kriterien eine Auswahl unter mehreren Bewerbern getroffen werden wird. Dies ermöglicht eine chancengleiche Antragstellung und bietet eine transparente, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage der Behörde bei einer Auswahl unter mehreren Antragstellern. Zugleich bietet die Verordnung aber auch bereits einen Ausblick auf den Inhalt der Ausschreibung. So werden sich Interessenten sowohl für eine bundesweite DAB+ Bedeckung bewerben können, als auch für regionale und lokale Versorgungsgebiete.

Zu den Auswahlkriterien gehören unter anderem die Vorlage von Konzepten für einen rasch erreichten, hohen und möglichst flächendeckenden Versorgungsgrad der Bevölkerung mit DAB+-Signalen im Versorgungsgebiet oder für ein Programmbouquet, das durch seine inhaltliche Wort- als auch Musikausrichtung ein möglichst breites Publikum anspricht und einen programmlichen Mehrwert für die Hörer schafft. Auch die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugangs von Hörfunkveranstaltern und Zusatzdiensteanbietern zum Multiplex oder technische Qualitätskriterien zählen zu der Vielzahl aufgeführter Auswahlkriterien.

Die „Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung terrestrischer Multiplex-Zulassungen für digitalen Hörfunk im Standard DAB+ 2023“ ist auf der Website der Rundfunkfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unter https://www.rtr.at/MUX_AG_V_DABplus_2023 veröffentlicht. Der Termin für die Ausschreibung selbst wird noch bekanntgegeben.

Unter einem Multiplexverfahren versteht man das Zusammenführen verschiedener Audio-, Video- oder Datensignale zu einem gemeinsamen Transportstrom. Im Fall von digitalem Hörfunk bedeutet dies die Zusammenführung mehrerer Radioprogramme und deren Übertragung auf nur einer Frequenz. Vom DAB+ tauglichen Empfangsgerät werden die einzelnen Programme anhand einer Codierung erkannt und so „wiederhergestellt“.

Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.

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