Neues RTR-Infoportal zum Thema Barrierefreiheit ist online

Titelbild des RTR-Infoportals zur Barrierefreiheit
Titelseite des RTR-Infoportals zur Barrierefreiheit © RTR

Unter https://barrierefreiheit.rtr.at bietet die RTR Medien ab sofort zahlreiche Informationen, Tipps und Beispiele für die barrierefreie Gestaltung audiovisueller Mediendienste und Erläuterungen rund um das Thema Barrierefreiheit.

Der Zugang zu Medien ist wesentlich für die Teilhabe am politischen und sozialen Leben. Daher ist es unerlässlich diesen Zugang barrierefrei zu gestalten, damit Medien für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Als Servicestelle im Bereich Barrierefreiheit ist es Aufgabe der RTR Medien, Informationen bereitzustellen. So wird das Thema Barrierefreiheit, vor allem die Barrierefreiheit audiovisueller Medien, erläutert und verschiedene Maßnahmen vorgestellt. Zudem werden Anbieterinnen und Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten über ihre Verpflichtungen nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) informiert.

Für Interessierte:

Als Servicestelle will die RTR GmbH jeder interessierten Person Informationen zum Thema Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. So können Sie etwa über die verschiedenen Möglichkeiten zur barrierefreien Gestaltung von audiovisuellen Medien, wie Audiodeskription oder Gebärdensprache nachlesen. Auch die verschiedenen Stellen, die bei mangelnder oder fehlender Barrierefreiheit weiterhelfen können, sind auf unserer Seite auffindbar.

Für Mediendiensteanbieter und –anbieterinnen:

Ebenso gibt es Informationen für die Anbieter und Anbieterinnen von audiovisuellen Mediendiensten. Sie sind durch die Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) verpflichtet ihr barrierefreies Angebot kontinuierlich und stufenweise auszubauen, sowie einen Aktionsplan zu verfassen, der leicht, unmittelbar und ständig zugänglich veröffentlicht und auch der Regulierungsbehörde übermittelt werden muss.