Internationales: 2. Jahrestreffen der ERGA und Trimediale `21

2. ERGA Plenary 2021 am 2.12.

2. Plenarsitzung der Europäischen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA)

Zweimal pro Jahr kommt das Plenum der ERGA in voller Besetzung zusammen. Beim heurigen zweiten Online-Meeting am 2.12. war die KommAustria durch ihre stellvertretende Vorsitzende Dr. Susanne Lackner (groß im Bild links) vertreten. Es war das letzte Treffen der ERGA unter dem zweijährigen Vorsitz von Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Außenbeauftragter der deutschen Landesmedienanstalten. Nach einstimmigem Wahlergebnis übernimmt die Aufgabe im Arbeitsjahr 2022 Karim Ibourki, Vorsitzender der belgischen Regulierungsbehörde Conseil Superieur Del´Audiovisuel (CSA). Eines der Highlights des Meetings war die Teilnahme und Keynote von Thierry BretonEU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. 

Breton hob die Bedeutung der Tätigkeit der ERGA als ein Musterbeispiel für internationale Zusammenarbeit hervor, was insbesondere auf Grund eines Memorandum of Understanding zur grenzüberschreitenden wechselseitigen Information und Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden ermöglicht wird. Breton erläuterte die aktuellen Pläne der Europäischen Kommission zur Stärkung der Medienfreiheit in Form des „European Media Freedom Act“, dessen Ziel es sei, das legislative Arsenal auf dem EU-internen Markt für Medien zu ergänzen, um sicherzustellen, dass Medienfreiheit und Pluralismus als Säulen der Demokratien gesichert werden können. Es gelte, die Integrität und Unabhängigkeit des EU-Binnenmarktes zu schützen.

Einstimmig beschlossen wurden sämtliche im Laufe des Arbeitsjahres 2021 fertiggestellten Berichte und Veröffentlichungen, darunter der unter maßgeblicher Autorenschaft von Dr. Susanne Lackner erstellte ERGA-Report zum Thema „Analyse und Empfehlungen zur Regulierung von Vloggern“. Unter anderen zählten dazu außerdem die Berichte über die Auswirkungen der Covid 19-Krise auf den audiovisuellen Medienmarkt, der Bericht zur Umsetzung der Audiovisuellen Mediendienste Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten und der ERGA Code of Practice on Disinformation. Die Veröffentlichungen werden in Kürze auf der Webpage der ERGA  erfolgen. Die KommAustria wird ihre Arbeit in der ERGA zum Thema der „Vloggers“ auch 2022 fortsetzen.

Diskutiert wurde weiters der Einsatz von künstlicher Intelligenz, um illegale Inhalte in audiovisuellen Mediendiensten leichter aufzufinden und die Medienregulierung den digitalen Entwicklungen anzupassen. Die Landesanstalt für Medien NRW berichtete dazu über ein eigenes Versuchsprojekt.

"Trimediale 2021" der Medienregulierungseinrichtungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Bereits seit rund 10 Jahren treffen sich die Medienregulierer Deutschlands, der Schweiz und Österreichs unter dem Titel "Trimediale" zu einem jährlichen Austausch über Entwicklungen, Herausforderungen und Lösungen der Regulierung auf den deutschsprachigen Medienmärkten. Gastgeber des heurigen Online-Treffens am 19. November waren KommAustria und RTR Medien.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem aktuelle Entwicklungen zum Umgang mit Internet-Plattformen in Deutschland, die nicht jugendfreie Inhalte anbieten. Das größte Problem dabei ist, dass einzelne dieser Plattformen über keine oder nicht ausreichende Altersverifikationssysteme verfügen. Es müsse sichergestellt werden können, dass nicht jugendfreie Inhalte nur nach erfolgter Prüfung des Alters abgerufen werden können. Da die Plattformen aber oftmals in anderen Ländern niedergelassen sind, gestaltet sich die Verfolgung zur Einhaltung der Vorschriften oft schwierig.

Susanne Marxer, Vizedirektorin der Schweizer Behörde BAKOM berichtete über die in der Schweiz auf Bundesebene ergriffenen Maßnahmen zur Medienförderung am Beispiel des Maßnahmenpakets zugunsten der Medien. Grund ist ein massiver Rückgang von Printmedien in der Schweiz, das Paket soll aber ein ausgewogenes Instrument zugunsten der gedruckten Presse, der online-Medien und aller elektronischen Medien darstellen. Das Ziel der Maßnahmen soll kein Strukturerhalt an sich sein, sondern die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Sprachregionen unter Beachtung der Staatsunabhängigkeit der Medien. Das Maßnahmenpaket besteht aus 4 Säulen:
1) Erhöhung der indirekten Presseförderung (Zustellermäßigung, finanziert aus dem Bundeshaushalt, befristet auf 7 Jahre)
2) Ausweitung der allgemeinen Fördermaßnahmen zugunsten aller elektronischen Medien (finanziert aus Abgaben für Radio und Fernsehen)
3) Mögliche Erhöhung der Förderung von privaten Lokalradios und regionalen TV-Sendern (finanziert aus Abgaben für Radio und Fernsehen)
4) Neue Online Medienförderung (finanziert aus Bundeshaushalt, befristet auf 7 Jahre)

Von österreichischer Seite wurde eine Diskussion zum Gesetzesvorhaben der Europäischen Union zum Digital Services Act (DSA) von Dr. Susanne Lackner moderiert. Die Diskussion befasste sich mit dem Fortschritt im Gesetzwerdungs-Prozess und mit den geplanten Vorschriften zu den Regulierungsmaßnahmen für Kommunikationsplattformen. In dem Zusammenhang stellte Dr. Lackner auch das neue österreichische Kommunikationsplattformen-Gesetz und dessen Regelungen vor.