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Plattformregulierung im europäischen „Big Picture“ an der Uni Salzburg

Referat der KommAustria im internationalen Austausch zu Vorteilen und Herausforderungen digitaler Plattformen

© EuromediApp/iStock/RTR

Am 29. April 2022 hielt Dr. Susanne Lackner, stellvertretende Vorsitzende der KommAustria, einen Vortrag im Europasaal der Universität Salzburg im Rahmen der Veranstaltung „Unter Plattformen: Macht, Verantwortung und Regulierung“.

Veranstaltet wurde der Workshop von dem Netzwerk EuromediApp („European Media and Platform Policy“), einer von der EU geförderten, interdisziplinären Zusammenarbeit von Universitäten aus sieben Ländern Europas, die sich dem Studium, der Analyse und der Diskussion zu Herausforderungen digitaler Plattformen in Europa und im globalen Kontext widmen.

 Ziel des unter Beteiligung von Schweizer Wissenschaftlern und Vertretern der Regulierungsbehörde BAKOM sowie der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde veranstalteten Workshops war es, Wissenschaft unterschiedlicher Disziplinen mit Politik und Verwaltung, wie auch in den sieben teilnehmenden Ländern (Belgien, Finnland, Italien, Litauen, Österreich, Portugal, Ungarn) zu vernetzen. Ausgehend von einer Bestandaufnahme von Herausforderungen der Regulierung von Onlineplattformen aus dem Blickwinkel verschiedener Disziplinen sowie aus der Perspektive von Wissenschaft und Praxis, sollten gemeinsame Schlussfolgerungen herausgearbeitet werden.

Dr. Lackner referierte über Erfahrungen in der Plattformregulierung mit dem österreichischen Kommunikationsplattformengesetz („KoPl-G“) sowie dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz („AMD-G“) in Bezug auf Video-Sharing-Plattform Dienste. Neben anderen nationalen Initiativen wie in Deutschland dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz („NetzDG“) und Frankreich der „Loi confortant le respect des principes de la République“ ist das KoPl-G in Europa eines der ersten Regulierungsinitiativen seiner Art. Das im EU-Trilog der Institutionen (Rat, Kommission, Parlament) bereits politisch akkordierten Digital Services Act („DSA“) enthält, unter anderem, vergleichbare Bestimmungen, schafft aber einen gemeinsamen Rahmen für in der EU tätige Intermediäre.

In ihrem Vortrag behandelte Dr. Lackner die Rahmenbedingungen, die eine effiziente Online-Inhalteregulierung erforderlich machen sowie die Notwendigkeit, die für Massenmedien geltenden, wertebasierten Regelungsprinzipien auch für Inhalte im Netz zur Anwendung zu bringen.

Sie adressierte geläufige Kritik an der Regulierung von Online-Inhalten unter dem Aspekt der Meinungsäußerungsfreiheit und betonte die positive Wirkung, die Regulierung in diesem Bereich durch die Verankerung von Nutzerrechten haben kann. Diese sei deshalb eine wichtige Errungenschaft des KoPl-G und trage dazu bei, vor Hass im Netz zu schützen und den freien, selbstbestimmten Diskurs zu stärken, denn das sogenannte „Silencing“, also der Rückzug von Nutzern aufgrund aggressiver Kommunikation, sei das größte Hindernis auf dem Weg zu echter Meinungsäußerungsfreiheit. Auch die neu geschaffenen Schnittstellen der von den Plattformen zu bestellenden Kontaktpersonen hätten zu einer wesentlichen Verbesserung hinsichtlich deren Erreichbarkeit für Justiz und Verwaltung geführt. Auch die verpflichtenden Transparenzberichte, die der DSA ebenfalls vorsieht, seien ein wertvolles Instrument zur Beurteilung der von den Plattformen ergriffenen Maßnahmen gegen illegale Inhalte.

Die Ergebnisse des Workshops sollen jetzt in einen auch die anderen Länder umfassenden Bericht einfließen.

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