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    05/2022
  • Datum
    20.12.2022

Der "Media Freedom Act" kommt - aber worum geht es?

Ein erster Überblick über den EU-Gesetzesentwurf

Pressekonferenz zum European Media Freedom Act mit Věra Jourová (links), Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission und Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, 16.9.2022 © European Union 2022

Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständige Kommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Union, brachte in den vergangenen Jahren zunehmend ihre Sorge zum Ausdruck, dass innerhalb der EU auf unterschiedliche Weise Druck auf Medien ausgeübt wird. Nun hat die Europäische Kommission am 16. September 2022 einen Vorschlag für ein neues europäisches Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA) angenommen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieses neue Regelwerk soll dem Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU dienen. 

Die Eckpfeiler des Entwurfes:

  1. Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit
    Verpflichtungen zur Achtung der tatsächlichen redaktionellen Freiheit der Mediendiensteanbieter:innen, Schutz journalistischer Quellen, Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse der Mediendiensteanbieter:innen.
  2. Kein Einsatz von Spähsoftware gegen Medien
    Strenge Schutzvorkehrungen gegen den Einsatz von Spähsoftware gegen Medien, Journalisten und ihre Familien
  3. Unabhängige öffentlich-rechtliche Medien
    Angemessene und stabile Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien zur Gewährleistung der redaktionellen Unabhängigkeit. Die Ernennung der Leiter:innen und Vorstände öffentlich-rechtlicher Medien muss transparent, offen und diskriminierungsfrei erfolgen. Öffentlich-rechtliche Medienanbieter:innen sollen im Einklang mit ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag auf unparteiische Weise eine Vielzahl von Informationen und Meinungen darstellen.
  4. Prüfung des Medienpluralismus
    Die Auswirkungen von Medienmarktkonzentrationen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit müssen bewertet werden. Legislativ-, Regulierungs- und Verwaltungsmaßnahmen eines Mitgliedstaats, die Auswirkungen auf die Medien haben könnten, müssen hinreichend begründet werden und verhältnismäßig sein.
  5. Transparente staatliche Werbung
    Neue Anforderungen in Bezug auf die Zuweisung staatlicher Werbeausgaben an die Medien zum Schutz der Transparenz und Nichtdiskriminierung. Transparenz und Objektivität von Systemen für die Publikumsmessung, die sich auf die Werbeeinnahmen der Medien auswirken, insbesondere im Internet, werden verbessert.
  6. Schutz von Medieninhalten im Internet
    Schutzvorkehrungen gegen die ungerechtfertigte Entfernung von Medieninhalten, die nach professionellen Standards produziert wurden, werden getroffen. Sehr große Online-Plattformen, die beabsichtigen, bestimmte legale Medieninhalte zu entfernen, die aus ihrer Sicht nicht mit den Grundsätzen der Plattform vereinbar sind, müssen die Mediendiensteanbieter:innen über die Gründe informieren, bevor eine solche Entfernung wirksam wird. Beschwerden von Mediendiensteanbietenden müssen von diesen Plattformen vorrangig bearbeitet werden.
  7. Neues Nutzerrecht zur individuellen Anpassung des Medienangebots
    Ein Recht auf Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie z.B. vernetzten Fernsehgeräten wird eingeführt, sodass die Nutzer:innen die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Wünschen anpassen können.
  8. Neues unabhängiges Europäisches Gremium für Mediendienste
    Ein neues Gremium wird geschaffen, das sich aus Vertretern der nationalen Medienregulierungsbehörden zusammensetzt und somit der bisher bekannten Gruppe Europäischer Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste – ERGA nachfolgt und in dieser neuen Form zusätzliche Aufgaben bringt.

    Die Ziele des vorliegenden Entwurfs zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz werden von der ERGA begrüßt. Inhaltlich gibt es nach Ansicht der ERGA jedoch noch Punkte, die einer Nachschärfung bedürfen, da beispielsweise der Europäischen Kommission in dem geplanten neuen Europäischen Gremium für Mediendienste weitreichende Kompetenzen und Rechte eingeräumt werden sollen. Dies ist jedoch auf Grund des Erfordernisses nationaler unabhängiger Regulierungsbehörden noch ein Diskussionspunkt.

    Nächste Schritte: Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird der Gesetzesvorschlag nun erörtert und angepasst. Es wird erwartet, dass im Frühjahr 2023 schon konkrete Ergebnisse aus diesem Prozess vorliegen.

    Der vollständige Entwurf des Textvorschlages der Europäischen Kommission kann hier nachgesehen werden. Die KommAustria und die RTR-GmbH arbeiten im entsprechenden Gremium der ERGA daran mit, dass auch dieses Gesetzesvorhaben nach Möglichkeit optimal für den Bedarf der österreichischen Märkte angepasst werden wird. 

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