• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    28.01.2003
  • Kategorie
    Ausschreibungen

Ausschreibung der Übertragungskapazität "BAD AUSSEE 3 - 104,2 MHz" (KOA 1.370/03-5)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
GZ KOA 1.370/03-5

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs 1 Z 4 Privatradiogesetz (Übertragungskapazität "BAD AUSSEE 3, 104,2 MHz")

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz - PrR-G), BGBl I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl I Nr. 136/2001, die folgende Übertragungskapazität aus:

Versorgungsgebiet "Bad Aussee", Name der Funkstelle: BAD AUSSEE 3, Frequenz 104,2 MHz (GZ KOA 1.370/3-5)

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit dem Vermerk "Ausschreibung KOA 1.370/03-5 - Übertragungskapazität Bad Aussee 104,2 MHz" zu versehen und haben bis spätestens 1. April 2003, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstr. 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.

Eine Beschreibung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität, einschließlich der kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

Wien, am 28. Jänner 2003

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Hans Peter Lehofer (Behördenleiter)

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