• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    09.09.2003
  • Kategorie
    Ausschreibungen

Ausschreibung der Übertragungskapazität Kremsmünster - 106,6 MHz (KOA 1.374/03-12)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
GZ KOA 1.374/03-12

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs 1 Z 4 Privatradiogesetz (Übertragungskapazität Kremsmünster 106,6 MHz)


Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz - PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001, folgende Übertragungskapazität aus:

· Funkstelle KREMSMÜNSTER (Gusterberg), Frequenz 106,6 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 14. November 2003, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstr. 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der einzelnen Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

Wien, am 9. September 2003

 

DI Franz Prull
Stellvertretender Behördenleiter

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