• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    19.09.2002
  • Kategorie
    Sonstiges

Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 28 Abs 3 PrR-G

Bekanntmachung


über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung 
gemäß § 28 Abs. 3 Privatradio-Gesetz


Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit


Verein „Mehrsprachiges offenes Radio – MORA“ & Partner GmbH; Verfahren zum Widerruf der Zulassung gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Privatradiogesetz wegen grundlegender Veränderung des Programms

für den 9. Oktober 2002, um 9.00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.


Wien, am 19. September 2002
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)


Dr. Hans Peter Lehofer
Behördenleiter


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