• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    30.08.2010
  • Kategorie
    Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 28 Abs. 3 Privatradiogesetz - Ennstaler Lokalradio GmbH

KOA 1.525/10-005


Bekanntmachung

über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung 
gemäß § 28 Abs. 3 Privatradiogesetz (PrR-G)


Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

Ennstaler Lokalradio GmbH: Verfahren betreffend vermutete Verletzung des § 28 Abs. 2 iVm 28a Abs. 1 PrR‑G (KOA 1.525/10-005)

für den 14. September 2010, um 15:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.


Wien, am 30. August 2010
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)


Mag. Michael Ogris
Behördenleiter

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