• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    16.10.2003
  • Kategorie
    Bekanntmachungen

Öffentliche mündliche Verhandlung betreffend die X-Gate Multimedia Broadcasting GmbH

KOA 2.100/03-43


Bekanntmachung
über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
gemäß § 63 Abs. 2 Privatfernsehgesetz


Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

X-Gate Multimedia Broadcasting GmbH, Verfahren zum Widerruf der Zulassung gemäß § 63 Abs. 1 Privatfernsehgesetz wegen Verletzung von § 32 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz

für den 20. Oktober 2003, um 11.00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79, 3. Stock, statt.


Wien, am 16. Oktober 2003
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Mag. Michael Ogris

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